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Versteigerungsbedingungen

  1. Die Versteigerung erfolgt, mit Ausnahme eigener Ware (), im Namen und für Rechnung ihrer Auftraggeber (Einlieferer) in der Reihenfolge des Katalogangebotes. Die Versteigerungsware ist nach dem Nummernverfahren gekennzeichnet. Der Käufer kann jederzeit die Adresse des Einlieferers, der Einlieferer die Adresse des Käufers erfahren.

  2. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern zurückzuziehen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge zu versteigern sowie bestimmte Personen von der Versteigerung auszuschließen und schriftliche Gebote zurückzuweisen.

  3. Die Besichtigung und Prüfung erfolgt vor der Versteigerung; die Angabe von Ort und Zeit ist aus dem Katalog ersichtlich. Das Versteigerungsgut wird versteigert wie besichtigt. Die Gegenstände sind nach bestem Wissen und Gewissen im Katalog beschrieben, teilweise unter Hinzuziehung einschlägiger Literatur. Die Katalogangaben sind keine Garantieangaben gem. §§ 443 BGB. Eine Haftung des Versteigerers für Fehler der Ware ist ausgeschlossen. Die Ware ist, soweit nicht ausdrücklich angegeben, nicht auf Funktion geprüft. Transformatoren und Schaltgeräte entsprechen nicht den heutigen VDE-Vorschriften. Sie werden daher nur zu sammlerischen Zwecken und unter Ausschluss jeglicher Haftung angeboten. Die Auktionsangebote sind gebraucht. Die Angabe im Katalog "neuwertiger Zustand" bezieht sich auf den optischen Zustand.

  4. Solange der Einlieferer und Bieter / Ersteigerer sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin angebotenen Gegenstände, die die Zeit von 1933 bis 1945 betreffend und unter §§ 86,86a StGB fallen oder fallen können, nur zu den in § 86 Abs. 3 StGB bestimmten Zwecken erwerben. Diese sind: Staatsbürgerliche Aufklärung, Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung, der Aufklärung und der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung. Der Verkäufer / Versteigerer bieten die im Katalog genannten Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit dem Gebot verpflichtet sich der Bieter, die Gegenstände nur für die oben genannten Gründe zu erwerben und sie in keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne des § 86a StGB zu benutzen. Der Versteigerer ist berechtigt, Versteigerungsgegenstände, die unter den § 86 und § 86a fallen oder fallen können, ohne Angabe von Gründen nicht zur Versteigerung zu bringen und einem Bieter den Zuschlag zu verweigern, wenn dieser keine Gewähr dafür bietet, dass die Gegenstände den in §86 Abs. 3 StGB genannten Zwecken dienen.

  5. Gebote sind schriftlich oder mündlich in Euro anzugeben. Schriftliche Gebote müssen spätestens einen Tag vor der Versteigerung vorliegen. Unbekannte Bieter kann der Versteigerer - soweit keine Sicherheiten vorliegen - zurückweisen. Die Mindeststeigerung beträgt ca. 10 %. Der Versteigerer kann andere Steigerungsraten zulassen oder festsetzen. Die im Katalog genannten Preise sind Mindestpreise (Untergebote können nicht berücksichtigt werden). Bei Ohne-Limit-Positionen (o. L.) erfolgt der Zuschlag zum höchst eingegangenen schriftlichen Gebot. Nach Bezahlung und Eigentumsübergang erfolgt die Verwahrung auf Kosten und Gefahr des Erwerbers.

  6. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Einwendungen sind sofort geltend zu machen; in diesem Fall erfolgt ein erneuter Ausruf. Bei mehreren gleich hohen Geboten entscheidet das Los über den Zuschlag. Mit dem Zuschlag kommt zwischen dem Einlieferer, der durch den Versteigerer vertreten wird, und dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt worden ist, ein Kaufvertrag zustande. Telefonbieter werden vor Aufruf der gewünschten Position angerufen, falls hierfür ein schriftlicher Antrag vorliegt. Eine Garantie für das Zustandekommen der Telefonverbindung übernimmt das Auktionshaus Lösch nicht.

  7. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr bezügl. der versteigerten Sache unmittelbar auf den Erwerber über; es ist Sache des Käufers, sich gegen die Risiken von Verlust, Diebstahl, Beschädigungen oder Zerstörung der betreffenden Objekte durch Abschluss einer Versicherung zu schützen.

  8. Das Eigentum verbleibt bis zu vollständigen Kaufpreiszahlung dem Einlieferer bzw. Verkäufer. Ein Anspruch auf Herausgabe besteht erst danach. Bis zur Bezahlung und Eigentumsübergabe erfolgt die Verwahrung auf Kosten und Gefahr des Erwerbers.

  9. Anwesende Bieter haben am Tag der Versteigerung dem Versteigerer oder einem Bevollmächtigten den mit Zuschlag fälligen Zuschlagpreis, Aufgeld und Umsatzsteuer bar zu zahlen. Fernbieter erhalten eine Rechung über den mit Zuschlag fälligen Zuschlagpreis, Aufgeld und Umsatzsteuer, die sie innerhalb der dort genannten Frist zu begleichen haben. Der Versand erfolgt nach Erhalt der Zahlung und zulasten des Erwerbers. Die Kosten für Porto und Verpackung werden nach Höhe der Rechnungssumme berechnet. Im Inland bis 500,- Euro Wert 10,- Euro, bis 2500,- Euro Wert 15,- Euro, bis 5000,- Euro Wert 20,- Euro, bis 10.000,- Euro Wert 25,- Euro und bis max. 15.000,- Euro Wert 30,- Euro. Für das europäische Ausland berechnen wir bis 500,- Euro Wert 20,- Euro, bis 2500,- Euro Wert 25,- Euro, bis 5000,- Euro Wert 30,- Euro, bis 10.000,- Euro Wert 35,- Euro und bis max. 15.000,-Euro Wert 40,- Euro, für Übersee bis 500,- Euro Wert 50,- Euro, bis 2500,- Euro Wert 60,- Euro, bis 5000,- Euro Wert 70,-Euro, bis 10.000,- Euro Wert 80,- Euro und bis max. 15.000,- Euro Wert 90,- Euro. Dies bezieht sich auf ein Paket. Sollten es mehrere Pakete sein, wird bei innerdeutschen Paketen jedes weitere Paket unfrei verschickt. Bei ausländischen Kunden wird dies separat in Rechnung gestellt. Alle mit * gekennzeichneten Positionen sind, falls nicht anders erwähnt, zum selbst Abholen bestimmt. Für Objekte, die als Sperrgut verschickt werden müssen, wird eine zusätzliche Pauschale von 30,- Euro berechnet. Fragile Objekte sollten generell selbst abgeholt werden. Wird dennoch ein Versand gewünscht, berechnen wir für Verpackung und Zeitaufwand je Stunde 50,- Euro. Die Beauftragung einer Spedition liegt in der Verantwortung des Erwerbers. Von Seiten des Auktionshauses kann bei möglichen Transportschäden keine Haftung übernommen werden. Wünscht der Käufer eine zusätzliche Versicherung, so geht diese zu seinen Lasten. Die Porto- und Verpackungskosten gelten nur für Pakete für die an uns vertraglich gebundenen Versanddienste.

  10. Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld i. H. v. 17 % zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer erhoben (insgesamt 20,23 %); bei schriftlichen Bietern ein Aufgeld i. H. v. 17 % des Zuschlagpreises sowie 1,- Euro je Erwerbsgegenstand. Die auf die Provision und Nebenkosten anfallende Umsatzsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt. Rechnungserstellung während der Auktion bedarf der sofortigen Nachprüfung wegen Überlastung.

  11. Reklamationen bei offensichtlichen Fehlern müssen möglichst sofort, spätestens jedoch innerhalb 14 Tage nach der Auktion beim Versteigerer eingegangen sein, zur Weiterleitung an den Einlieferer.

  12. Gerät der Erwerber in Zahlungsverzug, so hat er Verzugszinsen zu 1,5 % je angefangenen Monat und Lagerkosten von 15,- Euro je Monat zu erstatten. Dem Erwerber bleibt der Nachweis unbenommen, dass der Schaden nicht entstanden oder geringer ist als vorstehende Pauschale. Nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung verliert er jegliche Rechte aus dem Zuschlag, die Gegenstände werden auf seine Kosten verwertet, er haftet für den Ausfall und hat keinen Anspruch auf den Mehrerlös. Der Auktionator ist berechtigt, einen Schadenersatz wegen Nichterfüllung i. H. v. 25 % des Zuschlagpreises pauschal zu verlangen (wegen entgangener Einlieferer- und Käuferprovision), der Nachweis erhöhter Aufwendungen bleibt vorbehalten, dem Ersteigerer bleibt der Nachweis verminderten Aufwandes unbenommen.

  13. Der Versteigerer ist berechtigt, die Kaufgelder, Kaufgeldrückstände und/oder Nebenleistungen in fremden Namen einzuziehen oder einzuklagen.

  14. Schadenersatzansprüche gegen den Versteigerer, sei es aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, aus unerlaubter Handlung sowie die Haftung für Schäden, die durch die ersteigerte Ware entstehen, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder durch grob fahrlässiges Handeln hervorgerufen worden ist. Für evtl. entstehende Lackschäden durch Auktionsnummern (Aufkleber) übernehmen wir keine Haftung.

  15. Bei der Vielzahl der schriftlichen Gebote kann es zu Eintragungsfehlern kommen, so dass es möglich sein kann, dass ein schriftlicher Bieter für einen von ihm bebotenes Teil keinen Zuschlag erhalten hat. Eine Schadensersatzforderung in diesem Falle schließen wir ausdrücklich aus.

  16. Vorstehende Bedingungen gelten auch für den Nachverkauf.

  17. Jeder Besucher haftet für den von ihm verursachten Schaden. Der Versteigerer übt in allen Räumlichkeiten der Versteigerung das Hausrecht aus und behält sich vor, Personen ohne Angabe von Gründen von der Besichtigung oder Versteigerung auszuschließen.

  18. Die veräußerlichen und vererbbaren Verwertungs-, Nutzung- und Urheberrechte an den Abbildungen in diesem Katalog stehen ausschließlich dem Auktionator und dem Eigentümer der Versteigerungsgegenstände zum Zeitpunkt der Katalogveröffentlichung zu. Sie gehen mit dem Erwerb im Rahmen der Auktion, der dieser Katalog zugrunde liegt, nicht auf den Erwerber über. Das Recht an diesen Abbildungen beinhaltet ausdrücklich die Vervielfältigung und Veröffentlichung sowie die Wahrnehmung aller Neben- und Folgerechte. Der Erwerber dieser Gegenstände im Rahmen der Auktion verzichtet auf jegliche Rechte an diesen Abbildungen.

  19. Die Farben in den Abbildungen können von der tatsächlichen Farbgebung abweichen. Die im Katalog abgebildeten Fotos dienen der Darstellung und sind nicht verbindlich für die Größenproportionen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nur der Augenschein einer Besichtigung letzte Sicherheit geben kann. Reklamationen aus Gründen der Farbabweichung können wir nicht anerkennen.

  20. Die Abgabe eines mündlichen oder schriftlichen Gebotes bedeutet die Anerkennung dieser Versteigerungsbedingungen.

  21. Erfüllungsort ist für beide der Sitz des Auktionshauses (Worms).

  22. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.

  23. Bei Unstimmigkeiten gilt immer der deutsche Versteigerungstext.


Bitte beachten Sie:
  • Es gilt nur die deutsche Fassung der Versteigerungsbedingungen!
  • Sollten versehentlich die Nummern von Bild und Text abweichen, gilt immer die Nummer des Textes.

Conditions of Business

  1. Except for the selling of property of his own, the auctioneer acts as agent for the seller. Unless otherwise agreed, sales of goods result in contracts made between the seller, through the auctioneer, and the buyer. Lots are sold in the ordering of the catalogue. Each lot is numbered. Name and address of buyer, the seller respectively, can be obtained after the sale.

  2. The auctioneer has the right to withdraw or divide any lot. He may change the sequence of the items to be sold, exclude persons from the salesroom or refuse any bids and, in the case of error or dispute, put an item up for bidding again.

  3. All lots are available for personal inspection prior to the sale. Dates and times are indicated in the catalogue. Prospective buyers are strongly advised to examine personally any goods in which they are interested. Catalogue descriptions are merely statement of opinion. The items are described to the best of our knowledge, sometimes with the consultation of relevant literature. The depiction does not represent statements of definitive fact in accordance with §§ 443 BGB (German Civil Code). So the auctioneer is not liable for defects of items. Claims of any kind and legal argument cannot be considered after the item has been knocked down. Unless stated in the description, items are not tested for functioning. Transformers and switchgear do not meet with modern electricity standards. They are sold as collector's items. The auctioneer cannot be held responsible for the technical safety of the goods.

  4. As long as the consigner and the (successful) bidder do not make contrary statements they insure that they acquire the catalogue and the items offered in that, affecting the time from 1933 to 1945, that comes under §§ 86, 86a StGB, only for certain purposes, that are described in detail in § 86, clause 3 StGB. Which are: Civic information / education, Protection from unconstitutional and anti-constitutional attempts, Scientific and art-historical research, Information and report on development of events of the day or military-historical / regimental science. The consigner / the auctioneer offers the items only under those premises. By making a bid the bidder obligates himself to purchase the items only for the reasons mentioned above. In additions to that he commits not to use them in a propagandistic matter, especially for those brought up in § 86a StGB.

  5. Oral or written bids must be made in Euro. Bids in writing must be submitted one day before the auction at least. Bids are advanced not less than at 10% increments. The auctioneer has absolute discretion to alter the way he increases the bids. The catalogue price is the reserve price. Bids below that reserve price can not be considered. Lots without reserve price (O.L.) are knocked down to the highest written or oral bid. After the payment and the transfer of the ownership the storage is carried out at the expenses and risks of the purchaser.

  6. The third striking of the auctioneer's hammer marks the acceptance of the highest bid and the conclusion of a contract for sale between the buyer and the seller represented by the auctioneer. Objections must be made immediately, and if so, the item is again put up for bidding. In case several bids are made to the same amount, the auctioneer will decide by lot.

  7. Purchase of a lot means the obligation to collect it. Thus the goods will be at the buyer's risk immediately. It is for the buyer to cover the risk of loss, theft, damage or destruction of his purchase.

  8. Items sold will be retained until all amounts due to the auctioneer have been paid in full. Storage will be arranged at the buyer's risk and expense.

  9. Buyers present at the auction will have to pay cash the purchase price, i.e. the hammer price plus buyer's premium plut VAT on buyer's premium, on the day of the auction to the auctioneer or any authorized person. Absent bidders will receive invoice comprising the hammer price plus buyer's premium and VAT, payable within the period indicated on the invoice. Shipment of items will be effected at buyer's expense upon receipt of credit note from the buyer's bank. Forwarding expenses, i. e. postage and handling are calculated on the invoice total and the destination. Within Germany, they are EUR 10,-, EUR 15,-,EUR 20,-, EUR 25,- and EUR 30,- for total amounts of up to EUR 500,-, EUR 2.500, EUR 5.000,-, EUR 10.000 and EUR 15.000,-. The corresponding rates are EUR 20,-, EUR 30,-, EUR 40,-, EUR 45,- and EUR 50,- for European countries and EUR 50,-, EUR 60,-, EUR 70,-, EUR 80,- and EUR 90,- for overseas. These rates of our partner carriers are valid for one parcel only. For our foreign customers each additional parcel will be invoiced separately. Our German customers will receive it as unstamped parcel. Extra insurance is at buyer's expense. The above rates are not valid for bulky goods for which the buyer will have to pay the actual costs. All the positions marked with a * are meant to be picked up, if not stated differently. There is an additional charge of 30 € for all objects , that have to be send as bulk goods. Fragile goods ought to be picked up in general, but if you still request a shipping we charge 50 € per hour for our effort and packaging. The purchaser is responsible to assign a shipper. The auction house will not be liable for possible damages of any kind during shipping.

  10. The buyer's premium of 17% of the hammer price plus 19% VAT on the premium brings the auctioneer's commission to a total of 20,23%. There is an additional fee of 1 Euro per lot for bids in writing. The amount for VAT on commission and extra costs will appear separately on the invoice. Invoices issued during the auction sale can be subject to error and need immediate checking by the buyer.

  11. Complaints about obvious defects must be made to the auctioneer immediately but not later than two weeks after the sale. They will be transmitted to the seller.

  12. If the buyer fails to meet the term of payment, the auctioneer is entitled to exercise the following rights or remedies:
    • to charge interest at a rate of 1,5% per month on the full amount due to the extent the purchase remains unpaid.
    • to arrange storage at a rate of 15 Euro per month at the buyer's expense. The buyer is at liberty to prove that those costs have not arisen or are less than claimed.
    • to cancel all rights of the buyer deriving from the purchase of the lot.
    • to rearrange a resale of the lot, and if this results in a lower price being obtained, claim the balance from the buyer together with any costs incurred in connection with the buyer's failure to make payment.
    • to claim overall damages at a rate of 25% of the hammer price due to the loss of commission.
    • to reserve the right to claim the payment of higher expenses. The buyer is a liberty to prove that the actual costs are lower than claimed by the auctioneer.


  13. The auctioneer is entitled to issue proceedings on behalf of the seller against the buyer to recover the full amount due together with the costs of such proceedings.

  14. Claims for damages against the auctioneer due to delay, absence of results through inactivity, definite breach of contract, false contracting, unauthorized action and compensation for damage caused by sold lot will not be awarded unless caused deliberately or through gross negligence. The auctioneer is not liable for paint damage caused by stickers.

  15. Due to a steadily increasing number of written bids, mistakes might occur in the processing and copying of data. This might eventually lead to the rare fact that a lot is not knocked down to the highest bid. As the auction house cannot be held responsible for that, it therefore refuses to pay any kind of compensation.

  16. The above provisions are also valid for the free sale following the auction.

  17. Every visitor will be held responsible for any damage he causes. Our sales take place on our own premise over which we have control. The auctioneer may exclude persons from the premises or attendance at an auction without giving reasons.

  18. The copyright in all images, illustrations and written material relating to a lot is owned exclusively by the auctioneer and the seller at the time of publication of the catalogue. All alienable and inheritable rights of exploitation and utilization as well. These rights shall not be used by the buyer or any other person.

  19. In spite of the usage of latest technologies photos possibly maintain color deviation. Unfortunately we can not guarantee accuracy of color reproduction. Thus we strongly advise to examine personally any goods in which you are interested. Complaints due to color deviation are not accepted.

  20. Persons taking part in the auction sale accept the above terms upon making an oral or written bid.

  21. Both sides agree to submit the exclusive jurisdiction of the court in Worms, Germany.

  22. If any of the clauses of the present conditions of business is found partly or totally invalid, the remaining clauses shall remain unaffected and continue to be fully valid.

  23. In case of doubt, the German version of these conditions of business is the relevant and binding text. If the number of a lot accidentally defers in its picture and text, the number of the text always has to be considered as correct.

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